Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Dennis Mark abgeändert oder abgeschlossen werden, zwischen Dennis Mark alias Handwerker-Profi-Berlin (im Folgenden kurz DM) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
- Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Angebote sind stets freibleibend, soweit Dennis Mark nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Bevorzugt wird die Kommunikation über E-Mail (handwerkerprofis@mail.de), aber auch SMS, WhatsApp oder Ähnliches (+49 163 272 39 67). Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Datenschutzrichtlinien.
§3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soll die Leistung kurzfristig oder unverzüglich erbracht werden, verzichten Sie damit auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
§4 Termine / Stornierung
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie von DM schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wird die Montage nicht vorgenommen.
- Die Verschiebung oder Nichtinanspruchnahme der Montageleistung ist Dennis Mark bis spätestens 48 Stunden vor der Montage in Kenntnis zu setzen. Kann die geplante Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Höhe der Kosten für den entstandenen Ausfall beträgt 100% (Hundert Prozent) der vereinbarten Summe oder bei Abrechnung nach Stunden, die mindest Anzahl von 2 Stunden lt. Vereinbarung, auch durch eine Beauftragung lediglich per E-Mail.
§5 Montage/Renovierung
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle alle Voraussetzungen für eine ungehinderte Montage/Renovierung bietet. Mehraufwände, die durch das Freiräumen nicht zugänglicher Orte entstehen, werden von Dennis Mark extra berechnet.
- Besonders zu schützende Bauteile bzw. Einrichtungsgegenstände sind vor Beginn der Montage/Renovierung vom Auftraggeber zu entfernen oder angemessen zu schützen. Entsteht dem Auftraggeber durch oder während der Montage/Renovierung von DM ein Schaden, so haftet dieser nur, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist.
- Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten Baustellen immer als unmöbliert und leerstehend.
- Wir empfehlen dringend, bei Gefahr für Leib und Leben sowie den sicheren Zustand des Bauwerks und der Außenanlagen, einen Sachverständigen oder Gutachter zu beauftragen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Besonders bei entstandenen Schäden durch z.B. Feuchtigkeit, Feuer, Natureinflüsse etc. oder altersbedingten Ursachen gehen wir immer davon aus, dass die Ursache behoben wurde und die allgemeine Sicherheit gewährleistet ist.
- Aufgrund der Vielfältigkeit und Abhängigkeit unseres Gewerbes kann es vorkommen, dass der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann. DM haftet nur, wenn die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist. Zusätzliche Kosten können entstehen.
- Bei kleineren, zusätzlich gewünschten Arbeiten bedarf es der Zustimmung von DM und diese werden mit einem Stundenlohn von 69,00 € abgerechnet.
- Der Kunde stimmt zu, dass Bilder der Baustelle zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.
§6 Sachmängelhaftung
- Der Auftraggeber hat Dennis Mark die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach meinem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
- Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen außer Kraft gesetzt.
- Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
- Bei unberechtigten Garantieansprüchen berechnet DM den Aufwand nach den aktuell gültigen Sätzen.
§7 Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder mangelhafter Erfüllung sind einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
§8 Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird die Baustelle bei Fertigstellung als besenrein übergeben.
§9 Mitwirkungspflichten
- Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist DM nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.